Simulierte (Tarif-) Sozialplanverhandlungen


Was zeichnet das Lehrmuster aus?

Die simulierten (Tarif-)Sozialplanverhandlungen sind eine forschungsbasierte und zugleich anwendungsorientierte Lehrveranstaltung. Sie verbindet die wissenschaftlichen Fragestellungen des Arbeitsrechts mit einer anwendungsorientierten Übungsform. Diese trägt zur Vertiefung des Fachwissens bei und macht zudem möglich, forschungsrelevante Fragestellungen, die sich aus der Rechtspraxis heraus ergeben, genauer zu erfassen und zu untersuchen. Die Studierenden spielen anhand der konkreten Verhandlung eines Tarifsozialplans oder Sozialplans, der im Rahmen der Sanierung bzw. Restrukturierung eines Unternehmens geschlossen wird, einen fiktiven Sachverhalt durch und müssen eine Vereinbarung entwerfen sowie inhaltlich fixieren. Dabei werden sie von Coaches betreut. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaften, steht aber auch Studierenden der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften offen.



Fakten im Überblick:

In welcher Form existiert eine Präsenzphase?
Blockveranstaltung

In welchen Zeitraum wird das Lehrmuster durchgeführt?
Während Vorlesungszeit

Wird das Lehrmuster über einen Zeitraum von mehreren Semester durchgeführt?
Nein

Welchen Umfang hat das Lehrmuster?
Teilnehmerzahl: 6

In welchem Studienabschnitt ist das Lehrmuster angesiedelt?
Sonstiges (Hauptstudium)

Worum geht es in dem Lehrmuster insbesondere?
Selbstständiges Arbeiten am Text / an Quellen / an Fällen / an Daten, Wissenschaftliches Schreiben und / oder Diskutieren, Sonstiges (Erfassung betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge juristischer Gestaltung im Arbeitsrecht)


Welche Zielsetzung hat das Lehrmuster?

Die simulierten (Tarif-)Sozialplanverhandlung soll die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Fragestellungen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts mit ihrer arbeitsrechtlichen Praxis verbinden. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse über die Rechtsanwendung und die sich praktisch ergebenden Fragen sollen einerseits die Fähigkeit zur Rechtsanwendung, anderseits das Ausloten der rechtswissenschaftlichen Fragen und der Konsequenzen der gewonnenen Ergebnisse verbessern. Darüber hinaus erwerben die Studierenden bei einer solchen Lehrveranstaltung zugleich Kenntnisse in den Grundlagenfächern. Dazu gehört insbesondere die Verhandlungslehre, aber auch die ökonomischen Grundlagen des Arbeitsrechts. Gerade die wirtschaftlichen Zusammenhänge, in denen arbeitsrechtliche Fragestellungen stehen, machen auch eine Sensibilisierung für die wirtschaftliche Relevanz der juristischen Fragestellungen notwendig. Am Ende der Veranstaltung steht ein Tarifsozialplan oder Sozialplan, den die Studierenden selbst vorbereitet und verhandelt haben.



Was sind wesentliche Inhalte des Lehrmusters?

Die simulierten (Tarif-)Sozialplanverhandlungen verbinden das universitäre Schwerpunktbereichsstudium, das in Form des Prüfungsseminars eine Forschungskomponente enthält, mit der Personalpraxis. Damit setzt die Veranstaltung auf den traditionellen Lehrveranstaltungen in Form der Vorlesung und des Seminars auf. Die Studierenden erwerben die notwendigen Vorkenntnisse in der Vorlesung. Im Prüfungsseminar werden gezielt Themen vergeben, die sich auf aktuelle Forschungsfragen des Betriebsverfassungsrechts und Tarifvertragsrechts beziehen.





Weitere Lehrmuster:

Perspektivenübernahme hoch zwei: Studenten übernehmen die Perspektive des Wissenschaftlers und untersuchen Perspektivenübernahme bei Kindern
Studierende erforschen Fachbiographien und Fachvorstellungen zu Deutsch und Mathematik
„Das ist doch Krank, oder?“ Ein interdisziplinäres Lehrforschungsprojekt in der Psychiatrie
VIDEO Works. Künstlerisches Arbeiten im Medium des bewegten Bildes





Wie ist das Lehrmuster strukturiert?

Vorbereitungsphase:

  • Ergänzung der Lehrveranstaltung Betriebsverfassungsrecht durch einen Vortrag einer Arbeitsrichterin/eines Arbeitsrichters zu Verhandlungen bei Einigungsstellen und der rechtlichen Kontrolle von Sprüchen der Einigungsstelle
  • Ergänzung der Veranstaltung zum Tarifvertrags- und Individualarbeitsrecht durch Vorträge zu arbeitsrechtlichen Fragen bei der Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen, verbunden mit einer interaktiven Komponente zur Erarbeitung der Zeitabläufe bei der Durchführung einer solchen Betriebsänderung

Durchführungsphase:
I. Seminararbeit im Rahmen des Prüfungsseminars zum Arbeitsrecht

  • selbständige wissenschaftliche Arbeit an einer aktuellen Forschungsfrage, die im Zusammenhang mit der späteren Verhandlungssimulation steht

II. Termin zur Vorbereitung des konkreten Verhandlungsgegenstandes

  • den Studierenden wird ein konkreter Sachverhalt mit Daten zur Verfügung gestellt, die als Anwendungsbeispiel fungieren
  • Ausarbeitung der Gestaltungsalternativen und deren rechtliche Bewertung

III. Verhandlungstermin

Nachbereitungsphase:

  • Feedback für und durch die Teilnehmer
    a) zu den fachlichen Erkenntnissen
    b) zum Veranstaltungsformat und zur Methodik
  • EvaSys-Evaluation



Welches Prüfungsform ist in dem Lehrmuster vorgesehen?

Seminararbeit



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Konzipierung

Kontaktperson:
Prof. Dr. Claudia Schubert
(claudia.schubert@rub.de), Juristische Fakultät

Internetseite zum Lehrmuster


Weitere Informationen

Veröffentlichungsdatum:
25. Juli 2018, 18:37 Uhr

Schlagwörter:
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Fächergruppen:
Geisteswissenschaften


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