Konzept Kleingruppe


Was zeichnet das Lehrmuster aus?

Das Projekt richtet sich primär an Studierende, die sich im zweiten oder einem höheren Fachsemester befinden und ihre Falllösungstechnik verbessern möchten. In kleinen Gruppen von jeweils maximal 5 bis 7 Studierenden werden Fälle aus allen drei Rechtsgebieten (Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht) gelöst und besprochen. Ziel soll dabei neben der Vorbereitung auf die Abschlussklausuren im Studium außerdem die Vermittlung von Tipps und Anregungen für die Arbeit in einer privaten Lerngruppe sein. Außerdem sollen durch das Projekt Kontakte zu Kommilitonen und Kommilitoninnen vermittelt werden, um auf diesem Weg neue Lernpartner und Lernpartnerinnen zu finden.
Die Leitung der Kleingruppen obliegt dabei ausnahmslos erfahrenen Studierenden aus höheren Semestern, die das vorab besprochene Konzept umsetzen und sich somit in einer Doppelrolle befinden: Lernende/r und Lehrende/r.
Das Konzept Kleingruppe findet regelmäßig im Semester und in der vorlesungsfreien Zeit statt.



Fakten im Überblick:

In welcher Form existiert eine Präsenzphase?
Einzeltermine

In welchen Zeitraum wird das Lehrmuster durchgeführt?
Während Vorlesungszeit, Während vorlesungsfreier Zeit

Wird das Lehrmuster über einen Zeitraum von mehreren Semester durchgeführt?
Nein

In welchem Studienabschnitt ist das Lehrmuster angesiedelt?
Sonstiges (Grundstudium im Studiengang "Rechtswissenschaften (Staatsexamen)")

In welcher Art ist das Lehrmuster curricular verankert?
Keine Verankerung

Worum geht es in dem Lehrmuster insbesondere?
Eine Verbesserung der Studieneingangsphase, Selbstständiges Arbeiten am Text / an Quellen / an Fällen / an Daten, Wissenschaftliches Schreiben und / oder Diskutieren, Sonstiges (Verbesserung der juristischen Falllösungs-/Gutachtentechnik)


Welche Zielsetzung hat das Lehrmuster?

Das Projekt begegnet primär didaktischen Defiziten, die der Struktur des juristischen Studiums immanent sind. Strukturell bildet das „Konzept Kleingruppe“ mittlerweile eines der zentralen Elemente des neu aufgestellten Studienverlaufs an der Fakultät im sog. „Methodenprogramm“. Es soll Studierenden die Möglichkeit geben, theoretisch erlerntes Wissen in die Methodik der Fallbearbeitung zu transferieren. Die Besonderheiten der juristischen Falllösungstechnik können in Kleingruppen effektiv vertieft werden.
Es handelt sich dabei um ein Projekt im sog. „Peer-to-Peer-Format“, bei dem die Leitung der Kleingruppen nicht Professoren oder bereits examinierten Mitarbeitern obliegt, sondern bei dem erfahrene Studierende höherer Semester mit dieser Aufgabe betraut sind. Diese können ihre eigenen aktuellen Erfahrungen mit den Studienanfängern teilen.

Das Ziel des Projekts besteht also zum einen darin, Studierende im Grundstudium zu unterstützen. Zentral ist aber zum anderen auch, leistungsstärkere Studierende an die Erarbeitung und Vermittlung von juristischen Fragestellungen heranzuführen.
Die frühzeitigen (Lehr-)Erfahrungen – gerade in Bezug auf die Dialogizität und den Diskurs als Wesensmerkmale der rechtswissenschaftlichen Praxis – können dabei helfen, ein Gespür für wichtige juristische Forschungs- und Arbeitsfragen zu bekommen.

Insgesamt unterstützt das „Konzept Kleingruppe“ als ein weiterer Baustein das Ziel, den bisher schon erfolgreich begonnenen Weg der Senkung der Durchfallquoten im juristischen Staatsexamen weiter zu beschreiten.



Was sind wesentliche Inhalte des Lehrmusters?

„Wie ist die Rechtslage?“, so lautet die typische Fallfrage in juristischen Klausuren, die nach der ausführlichen Schilderung eines Lebenssachverhalts folgt.
Zur erfolgreichen Beantwortung dieser (und ähnlicher) Frage(n) bedarf es zunächst des theoretischen Wissens in der einschlägigen Rechtsmaterie. Nicht zuletzt ist aber auch die Kompetenz nötig, die Rechtsfragen mit der richtigen Technik in einem Gutachten zu beantworten.
Genau hier setzt das „Konzept Kleingruppe“ an: Der Fokus der Arbeit in der Kleingruppe liegt auf der Falllösungstechnik und dem juristischen Gutachtenstil. Gemeinsam werden in der Kleingruppe Lösungen für Beispielsfälle erarbeitet und immer wieder auf die stilistischen Besonderheiten Bezug genommen.





Weitere Lehrmuster:

Begleitkurs zur Masterarbeit: Qualitative Methoden in der Krisenforschung
Unterstützung des wissenschaftlichen Arbeitens mithilfe von Online-Peer-Feedback durch das Schaffen von Freiräumen zum eigen- und sozialverantwortlichen Lernen
Praxisseminar Innovationsmanagement
Zuwanderung und Arbeitsmarktintegration – Handlungsempfehlungen für die Praxis





Wie ist das Lehrmuster strukturiert?

Zum Beginn eines jeden Durchganges werden die theoretischen Grundlagen der juristischen Gutachten- und Falllösungstechnik wiederholt und vertieft. In einem zweiten Schritt wird dann diese Arbeitstechnik im Dialog anhand von zahlreichen Beispielsfällen angewandt und auf diese Weise die notwendige Routine der Herangehensweise bei der Lösung juristischer Fragen einstudiert.



Tipps für die Umsetzung:

"Zunächst gilt es strukturelle Defizite zu eruieren und diesen in einem zweiten Schritt mit einem passgenauen Konzept zu begegnen, das verschiedenen Bedürfnissen Rechnung trägt und auf verschiedenen Ebenen Ziele verfolgt."

Prof. Dr. Jacob Joussen



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Konzipierung

Kontaktperson:
Prof. Dr. Jacob Joussen
(konzept-kleingruppe@rub.de), Juristische Fakultät / Studiendekanat

Weitere Beteiligte:
Ludger Kämper

Internetseite zum Lehrmuster


Weitere Informationen

Veröffentlichungsdatum:
29. Januar 2019, 16:41 Uhr

Schlagwörter:


Fächergruppen:
Gesellschaftswissenschaften


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